Knorpelschutztherapie mit Hyaluronsäure (Arthrosetherapie)

   
Die körpereigene Gelenkflüssigkeit sorgt neben einer intakten Knorpelschicht für einen reibungsarmen Bewegungsablauf.  
   
Sie besteht aus hochvisköser Hyaluronsäure. Sie verbessert die Gleiteigenschaften des Gelenkknorpels und sorgt für seine Ernährung.
Außerdem verfügt sie über eine hohe Wasserbindungskapazität, die zu einem hohen Quelldruck innerhalb des Knorpels führt und somit seine pralle Elastizität herstellt. Dieses bewirkt den Oberflächenschutz und besitzt eine Art Stoßdämpferfunktion.
 
   

In einem an Arthrose erkrankten Gelenk ist die Zusammensetzung der Gelenkflüssigkeit verändert. Die Viskosität geht verloren mit der Folge, dass die Ernährung leidet und die Gleiteigenschaften und die Pufferkapazität herabgesetzt sind. Hier ist der Angriffspunkt für Hyaluronsäurepräparate. Sie entsprechen der gesunden Gelenkflüssigkeit und verbessern die Ernährung sowie die Gleiteigenschaften und Pufferkapazität des erkrankten Gelenkknorpels und besitzen somit eine Gelenkschutzfunktion. Eine Befundbesserung für 6 bis 12 Monate ist in der Regel zu erwarten. Im Einzelfall bestehen deutlich längere schmerzfreie Intervalle bis hin zu Jahren. Wie bei jeder anderen Therapie auch, gibt es jedoch auch hier Patienten, bei denen die Therapie nicht anspricht.

 
   

Die Präparate der verschiedenen Hersteller sind synthetisch hergestellt, wirken vergleichbar und besitzen wegen der Ähnlichkeit mit der körpereigenen Gelenkflüssigkeit eine sehr gute Verträglichkeit und eine äußerst geringe Nebenwirkungsrate. Gelegentlich können örtliche Reizungen des behandelten Gelenkes vorkommen. Sie klingen nach ein paar Tagen folgenlos wieder ab. Bei bekannter Vogeleiweißallergie dürfen bestimmte Präparate, die Vogeleiweiß enthalten, nicht verwandt werden.

 

   
Hyaluronsäurepräparate können keine bestehende Arthrose heilen. Sie können jedoch den Gelenkstoffwechsel normalisieren, den Schmerz lindern, die Beweglichkeit verbessern und das Fortschreiten der Erkrankung bremsen oder aufhalten.  
   
In unser Praxis kommt in der Regel das Produkt Ostenil zum Einsatz. Es ist für alle Gelenke zugelassen. Eine Behandlung besteht in der Regel aus fünf Injektionen in wöchentlichem Abstand.  
   
Die Knorpelschutztherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.