Knorpelschutztherapie mit Hyaluronsäure (Arthrosetherapie)
|
|
|
Die körpereigene Gelenkflüssigkeit sorgt
neben einer intakten Knorpelschicht für einen reibungsarmen Bewegungsablauf. |
|
|
|
Sie besteht aus hochvisköser Hyaluronsäure.
Sie verbessert die Gleiteigenschaften des Gelenkknorpels und
sorgt für seine Ernährung.
Außerdem verfügt sie über eine hohe Wasserbindungskapazität,
die zu einem hohen Quelldruck innerhalb des Knorpels führt und
somit seine pralle Elastizität herstellt. Dieses bewirkt
den Oberflächenschutz und besitzt eine Art Stoßdämpferfunktion. |
|
|
|
In einem an Arthrose erkrankten Gelenk ist die Zusammensetzung
der Gelenkflüssigkeit verändert. Die Viskosität geht
verloren mit der Folge, dass die Ernährung leidet und die Gleiteigenschaften
und die Pufferkapazität herabgesetzt sind. Hier ist der Angriffspunkt
für Hyaluronsäurepräparate. Sie entsprechen der gesunden
Gelenkflüssigkeit und verbessern die Ernährung sowie die
Gleiteigenschaften und Pufferkapazität des erkrankten Gelenkknorpels
und besitzen somit eine Gelenkschutzfunktion. Eine Befundbesserung
für 6 bis 12 Monate ist in der Regel zu erwarten. Im Einzelfall
bestehen deutlich längere schmerzfreie Intervalle bis hin zu
Jahren. Wie bei jeder anderen Therapie auch, gibt es jedoch auch
hier Patienten, bei denen die Therapie nicht anspricht.
|
|
|
|
Die Präparate der verschiedenen Hersteller sind synthetisch
hergestellt, wirken vergleichbar und besitzen wegen der Ähnlichkeit
mit der körpereigenen Gelenkflüssigkeit eine sehr gute
Verträglichkeit und eine äußerst geringe Nebenwirkungsrate.
Gelegentlich können örtliche Reizungen des behandelten
Gelenkes vorkommen. Sie klingen nach ein paar Tagen folgenlos wieder
ab. Bei bekannter Vogeleiweißallergie dürfen bestimmte
Präparate, die Vogeleiweiß enthalten, nicht verwandt
werden.
|
|
|
|
Hyaluronsäurepräparate können
keine bestehende Arthrose heilen. Sie können jedoch
den Gelenkstoffwechsel normalisieren, den Schmerz lindern, die
Beweglichkeit verbessern und das Fortschreiten der Erkrankung bremsen
oder aufhalten. |
|
|
|
In unser Praxis kommt in der Regel das
Produkt Ostenil zum Einsatz. Es ist für alle Gelenke zugelassen.
Eine Behandlung besteht in der Regel aus fünf Injektionen in
wöchentlichem Abstand. |
|
|
|
Die Knorpelschutztherapie ist keine Leistung der gesetzlichen
Krankenkassen und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) in Rechnung gestellt. |
|
|
|
|
|